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Firlefanz - Kinderschminken, Ballonmodellage, Zaubern,...  >> aus Dortmund

Adresse

Firlefanz
Erik Joshua

Zur Hockeneicke 12
44227 Dortmund

Telefonnummer anzeigen

Budget : S

Detailbeschreibung

Ob Kinderschminken, Ballonmodellage oder Zaubern. Firlefanz steht für Anspruchsvolle Kinderunterhaltung. Machen Sie Ihre Firmenfeier, Geschäftseröffnung oder Kinderfest zu einem unvergesslichen Erlebnis für die Kinder.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

DIE SCHMINKZAUBERFEE
Sie suchen eine Künstlerin, die Ihre Veranstaltung oder Ihr Fest bereichert und die Kinder in eine andere fabelhafte Zauberwelt eintauchen lässt? DANN SIND SIE HIER GENAU RICHTIG! Ich biete Ihnen KINDER- und TATTOOSCHMINKEN aber auch ERWACHSENEN-SCHMINKEN, FACE- und BODYPAINTING auf hohem Niveau.
DE  PLZ: 55758
Budget / Gage: S 
Mobiles Kasperletheater Köln/ Bonn/ Rhein-Sieg
Kasper kommt mit der traditionellen Holzbühne und seinen handgemachten Kollegen zu Ihnen. Lustige, zeitgemäße Stücke mit Livemusik und viel Interaktion, rascher Aufbau z.B. im Wohn- oder Kinderzimmer, Spieldauer 25-40 Minuten. Ein Erlebnis für die ganze Familie und alle kleinen und großen Gäste. Seit 2004 unterwegs in Schulen, Kindergärten und bei Kinder- und Familienfesten aller Art.
DE  PLZ: 53783
Budget / Gage: S 
ENE MENE KISTE - Kinderanimation, Kindergeburtstag, Kinderschminken,..
Kinderunterhaltung, Kinderprogramm, Themenveranstaltung / Themenkiste (z.B. Piraten, Ritter, Indianer, Fußball, Zirkus, Prinzessin, Modenschau / Verkleiden, Pferde,…) Spiele, Animation, Basteln, etc. Ene Mene Kiste aus Frankfurt am Main / Hessen verwöhnt Eltern und Kinder mit vielen Animationsangeboten.Individuelle Betreuung verbinden wir mit speziell entwickelten Spielaktionen und fantasievollen Kreativprogrammen. Kinderschminken sollte auf keinem Event fehlen. Wir schminken alle Kinder nach ihren Wünschen.
DE  PLZ: 60489
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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