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Eine kleine Blasmusik
Wir, vier Musiker von 'Eine kleine Blasmusik', schaffen mit Präzision und Leichtigkeit traumhafte Melodien. Unser vielseitiges Repertoire passt perfekt zu jedem Anlass. Mit Flügelhorn, Tenorhorn, Akkordeon und Tuba sorgen wir für die passende Stimmung.
DE  PLZ: 99092
Budget / Gage: auf Anfrage 
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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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