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Für jeden Anlass das passende Programm – das ist die Stärke der langjährig (zusammen) gewachsenen Coverband. Ob eine 4-Stunden-Setlist für den Tanz in den Mai, ein knackiges Rock-Oldie-Programm für die Musikkneipe, fetzige tanzbare und eingängige Songs für die private Feier oder auch ein besinnlich-grooviges Weihnachtsspecial, alles ist im Repertoire. Das Anliegen der Band ist, das Publikum dem Anlass entsprechend gut zu unterhalten. Nach dem Motto: „Das Publikum soll sich wohlfühlen“.
DE  PLZ: 50126
Budget / Gage: M 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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